Artikel L6322-1 des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen verbietet jegliche direkte oder indirekte Werbung für Einrichtungen, die Schönheitsoperationen durchführen – auch im Internet. Meta Ads, Google Ads, Display-Kampagnen: Alles wird blockiert oder abgelehnt, sobald Sie chirurgische Eingriffe als Zielgruppe ansprechen.
Konkret können Sie keine Sichtbarkeit für folgende Bereiche kaufen:
die Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
das Hals- und Gesichtslifting
die Fettabsaugung
die Blepharoplastik
Diese Verfahren können nicht beworben werden. Sie können sich jedoch sehr gut in den organischen Suchergebnissen positionieren.
Hier kommt die Suchmaschinenoptimierung (SEO) im Bereich der ästhetischen Medizin ins Spiel. Suchmaschinenoptimierung ist keine Werbung: Es handelt sich um nützliche, leicht zugängliche Informationen, die den Richtlinien des CNOM entsprechen. Sachliche Inhalte zur Nasenkorrektur, zu ihren Indikationen und zur Genesung – das ist SEO. Das ist zulässig. Und genau das zieht qualifizierte Patienten an.
SEO ist kein Trick. Es ist der einzige legale und nachhaltige Kanal für einen Schönheitschirurgen.